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Archiv für Beiträge die mit »Schwarz-Gelb« getaggt wurden:

Der Wochenrückblick 08/10 (KW09)

Innen & Außen, 08. März 2010 um 0:51 Uhr, Michael

Eine Woche ist schon wieder so schnell vergangen. Aber immerhin gab es nicht nur zwei Themen, die interessant waren. Ganz im Gegenteil.

Schon zum Beginn der Woche wurde über das mögliche Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung diskutiert. Das endgültige Urteil, dass am Dienstag verkündet wurde, hatten die meisten schon erwartet. Darin wurde die Vorratsdatenspeicherung in ihrer jetzigen Form für nichtig und unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Alle bisher gesammelten Daten mussten umgehend gelöscht werden. Das Gericht hat mit diesem Urteil eine Vorratsdatenspeicherung von maximal sechs Monaten allerdings nicht ausgeschlossen. Mit Blick auf eine EU-Richtlinie hat das Verfassungsgericht lediglich festgelegt, dass die Datenabfrage unter strenge und transparente Regeln zu stellen ist. Kurz nach der Urteilsverkündung gab es auch schon die ersten Stimmen, die sofort ein neues Gesetz forderten. Die Begründungen reichten von einem möglichen Sicherheitsloch bis hin zu drohenden Vertragsstrafen durch die EU. All diese Begründungen lassen sich jedoch leicht entkräften. Die zuständige FDP-Ministerin des Justizministeriums Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will sich deshalb auch Zeit bei der Novellierung eines neuen Gesetzes lassen. Möglicherweise wird sogar eine Entscheidung der EU abgewartet, die ihrerseits die betreffende Richtlinie zur Zeit prüfen will. Ob in Deutschland wieder Verbindungsdaten auf Vorrat gespeichert werden, ist also noch keinesfalls klar. Klar scheint nur, dass darüber Krach in der Regierungskoalition ausbrechen dürfte.

Ein anderes Thema war in dieser Woche die Unzufriedenheit mit der bisherigen schwarz-gelben Regierungsarbeit. In einer Umfrage für die ARD kam heraus, dass rund 3/4 aller Deutschen unzufrieden mit der Regierungsarbeit von schwarz-gelb sind. Damit schlagen sich die ständigen Querelen und Streitereien in Umfragewerten wieder. Die Arbeit der Koalition in Berlin scheint aber auch auf die Umfragewerte in NRW abzufärben. Ministerpräsident Jürgen Rüttgers stürzte in seinen Umfragewerten um ganze sieben Prozentpunkte auf 43% ab und liegt damit nur noch knapp vor seiner Herausforderin Hannelore Kraft. Geschürt wird dadurch nur noch mehr die Angst nach einer schwarz-grünen Regierung am Rhein.

Aber auch das Thema Hartz-IV darf in dieser Woche nicht fehlen. Die SPD, genauer die stellvertretende Vorstandsvorsitzende und Rüttgers Herausforderin Hannelore Kraft, hat den Vorschlag gemacht, dass schwer zu vermittelnde Langzeitarbeitslose doch einer gemeinnützlichen Arbeit nachgehen könnten. Menschen, die keine Chance mehr auf dem Arbeitsmarkt haben, sollten so eine Beschäftigung erhalten. Dafür könnten sie dann auch einen symbolischen Bonus auf ihre Hartz-IV-Zahlungen erhalten. Die Opposition wettert natürlich gegen den Vorschlag. Auch wenn die FDP den Vorschlag der SPD lobt, so unterstellen sie der SPD, dass sie die Idee abgekupfert hat. Die Linke und die CDU werfen Kraft vor, dass diese die rund 500.000 Langzeitarbeitslosen als perspektivlos abschreibt. Und auch die eigenen Genossen scheinen sich nicht einig zu sein, wie sie diesen Vorschlag nun bewerten sollen. Zumindest die SPD-Mitglieder sollen sich noch in die Ausarbeitung einer Position einbringen können. Die Parteispitze will einen Vorschlag formulieren, der den Mitgliedern dann zur Diskussion gestellt werden soll. Es zeigt sich, dass die NRW-Wahl eine außerordentlich wichtige Richtungswahl werden könnte, wenngleich die Wahl erst im Mai stattfindet. Bis dahin wird es sehr spannend werden.
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Ohrfeige für Rot-Grün

Soziales, 09. Februar 2010 um 19:23 Uhr, Michael

Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass das Berechnungsverfahren für die Hartz-IV-Regelsätze grundgesetzwidrig sind. Zudem hat das Gericht dem Gesetzgeber aufgetragen, die zukünftige Berechnung der

“existenznotwendigen Aufwendungen in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren zu bemessen.”

In diesem Urteil steckt eine ganze Menge drin, denn das oberste Verfassungsgericht stellt Kriterien auf, die an die Berechnung der Regelsätze von Hartz-IV vom Gesetzgeber angelegt werden müssen. Das Berechnungsverfahren muss transparent, sachgerecht, realitätsgerecht sowie nachvollziehbar sein. Grundlage für die Berechnung müssen zudem verlässliche Zahlen und ein schlüssiges Berechnungsverfahren sein. Damit revidieren die Verfassungsrichter einen Großteil der Hartz-IV-Praxis. Denn die Berechnung der Regelsätze, nicht nur der Regelsätze für Kinder, ist weder transparent noch sachgerecht und deshalb auch nicht realitätsgerecht. Da die Berechnung der Regelsätze auf Schätzungen beruhen, sind diese auch nicht immer nachvollziehbar.

Der damaligen rot-grünen Regierung unter Schröder wird durch dieses Urteil ein Armutszeugnis ausgestellt. Denn das Gericht stellt indirekt fest, dass der Gesetzgeber nahezu willkürlich über den Bedarf sozial schwacher Menschen entschieden hat. Dem Gericht nach verstößt die Hartz-Gesetzgebung gegen das Sozialstaatsprinzip in dem Sinne, dass durch Hartz-IV nicht

diejenigen materiellen Voraussetzungen [gewährleistet werden], die für seine [der Hilfebedürftige, d. Red.],  physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind”.

Damit formuliert das Verfassungsgericht aus der Verbindung von Artikel 1 Abs. 1 und Artikel 20 Abs. 1 des Grundgesetzes ein Recht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Mit diesem Urteil zeichnet das Bundesverfassungsgericht ein Grobes Bild von der Ausgestaltung des Sozialstaates. Ein in diesem Sinne sehr bedeutendes Urteil, dass die weitere Ausgestaltung des Sozialstaats durch den Gesetzgeber an gewisse Eckpunkte bindet.

Aber dieses Urteil stellt auch eine Ohrfeige für die rot-grüne Regierung dar, die die Hartz-Gesetze auf den Weg gebracht hat. Ohne eine wirklich angemessene Grundlage wurde der Regelsatz festgelegt. Dass dabei die in Artikel 1 des Grundgesetz zu achten und schützende Würde des Menschen verletzt wird, wurde billigend in Kauf genommen. Das Gericht hat festgestellt und gerade gerückt, was rot-grün vor Jahren in neoliberalen Anflügen verbrochen hat. An der neuen Regierung liegt es nun, bis zum 31.Dezember diesen Jahres, für eine neue Berechnung der Regelsätze zu sorgen um so endlich dem Sozialstaatsprinzip nachzukommen. Das Verfassungsgericht hat dafür den Maßstab ziemlich genau festgelegt.

Dass sich die Grüne Bundestagsfraktion nun aus der Verantwortung stehlen will und die Mitwirkung an der Hartz-Gesetzgebung übergeht, wirft kein gutes Licht auf die grüne Partei. Ein ehrliches Eingestehen von Fehlern wäre hier meiner Ansicht nach durchaus angebracht. Fehler sind möglich, gerade in der Politik. Der Bürger würde dies sicher besser verstehen, wenn man sich Fehler eingesteht; glaubwürdiger wäre dies allemal. Die handwerklichen Fehler wurden schließlich in der rot-grünen Regierung begangen, das ist schlimm. Schlimm ist aber auch, dass die anschließende Große Koalition daran nichts geändert hat. Schwarz-Gelb hat nun die Aufgabe, für eine gerechte und faire Berechnung der Regelsätze zu sorgen.

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Der Wochenrückblick 04/10 (KW05)

Innen & Außen, 07. Februar 2010 um 15:57 Uhr, Michael

Nachdem den deutschen Steuerbehörden eine CD mit Daten zu rund 1500 Steuersündern angeboten wurde, haben sich Angela Merkel und Finanzminister Wolfgang Schäuble dazu entschlossen, diese CD zu kaufen. 2,5 Millionen Euro lässt sich der Staat die Daten kosten, die dem Staat allerdings Mehreinnahmen von mehreren hundert Millionen Euro bringen könnten. Jetzt ist darüber ein Streit entbrannt, ob der Staat sich durch den Ankauf der CD als Hehler strafbar macht und ob der Staat illegal beschaffte Daten nutzen darf. Angela Merkel und Wolfgang Schäuble haben ihre Entscheidung getroffen und können sich der Zustimmung ihrer Bürger sicher sein. Doch es geht hier auch um die Frage, ob der Rechtsstaat sein eigenes Recht brechen darf.

Um Recht geht es auch Roland Koch, der in dieser Woche die Pläne von Arbeitsministerin von der Leyen durchkreuzt hat und eine Grundgesetzänderung zum Erhalt der Jobcenter gefordert hat. Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sind die Jobcenter als Vermischung von Zuständigkeiten aus Bund und Ländern nicht grundgesetzkonform. Ursula von der Leyen hatte nun einen Vorschlag eingebracht, nachdem die Zuständigkeiten wieder aufgeteilt würde und die Jobcenter nur noch unter einem Dach als freiwillige Partnerschaft arbeiten sollten. Hartz-IV-Empfänger sollten dann zukünftig zwei unterschiedliche Bescheide bekommen, einen vom Bund und einen vom Land bzw. den Kommunen. Roland Koch und einige SPD-Politiker wollen diesem Plan nicht zustimmen und fordern stattdessen eine Änderung im Grundgesetz. Die verbesserte Betreuung der Leistungsbezieher unter einem Dach soll beibehalten werden. Noch in der Großen Koalition hatte die CDU eine Grundgesetzänderung mit der Begründung abgelehnt, dass sich Gesetze nach dem Grundgesetz richten müssten und nicht umgekehrt.

Ein Vergleich mit der Großen Koalition drängt sich auch auf, wenn man auf die ersten 100 Tage schwarz-gelb zurück blickt. Wurde in den ersten 100 Tagen schwarz-rot noch Harmonie verbreitet, so sieht das nach 100 Tagen schwarz-gelb völlig anders aus. Viel Zank, Streit und Unruhe bestimmten den Start von der einstigen Wunschkoalition. Schon mehrmals trafen sich die Spitzen von Union und FDP um sich gegenseitig zu versprechen, in Zukunft besser miteinander und übereinander zu reden. Diese Versprechen hielten meist nicht lange. Große Projekte wie die Steuerreform oder aber die Reform des Gesundheitssystems stehen auf dem Spiel. Von Einigkeit ist nichts zu spüren. Da im Mai auch noch die Wahl in Nordrhein-Westfalen ansteht, trauen sich die Koalitionäre nicht genauen Pläne vorzustellen. Die Angst vor dem verprellten Wähler geht um. Dies spiegelt sich auch in den Umfragewerten wieder, in denen die FDP auf 8 Prozent geschrumpft ist. Davon profitieren die Grünen, die nun von der Union umgarnt werden. Mit ihrer Klientelpolitik verprellt die FDP vor allem die zu ihr übergelaufenen Wähler. Die ersten Landespolitiker rebellieren schon um ein weiteres Abstürzen zu vermeiden. Für die FDP steht einiges auf dem Spiel, vor allem aber ihre Regierungsfähigkeit. Ihr Nachfolger steht schon bereit.

Zum Ende der Woche sorgte der Iran wieder einmal für Aufsehen. Überraschend hatte sich der iranische Außenminister für die Sicherheitskonferenz in München angekündigt, nachdem Präsident Ahmadinedschad angeboten hatte, dass der Iran sein Uran im Ausland anreichern lassen will. Dies wurde als positives Signal im Atomstreit gewertet. Doch alle Hoffnungen, dass der iranische Außenminister die Pläne auf der Konferenz in München konkretisieren würde, wurden enttäuscht. Viele westliche Vertreter werteten dies als weiteren Trick des Irans um weiter Zeit zu gewinnen. Verteidigungsminister zu Guttenberg und Außenminister Guido Westerwelle forderten sogleich Sanktionen und Konsequenzen für den Iran. Zum Ende der Konferenz wurde auch über die Zukunft der Nato gesprochen. Die Befugnisse sollen nach Wünschen des Generalsekretärs Rasmusen so ausgeweitet werden, dass die Nato schon präventiv Hilfe leisten kann, beispielsweise bei der Ausbildung von Sicherheitskräften. Verteidigungsminister würde auch gern das Prinzip der Einstimmigkeit abschaffen um wieder mehr Handlungsfähigkeit herbei zu führen.
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Einflussnahme bleibt Einflussnahme

Wirtschaft & Steuern, 23. Januar 2010 um 18:46 Uhr, Michael

Die FDP muss im Augenblick ziemlich heftig gegen die Lobbyismus- und Käuflichkeitsvorwürfe dementieren. Die Opposition hat mit dem bekanntwerden der Millionenspenden an FDP und CSU aus der Hotelbranche eine gute Angriffsfläche gegen die neue Koalition gefunden, auf die sie sich nun einschießt. Merklich schwer fällt es da der FDP, sich gegen diese Anschuldigungen zu wehren. Doch auch die Opposition tut sich schwer damit, die Gegenargumente aus der Koalition zu entkräften.

Dabei sind die Argumente bzw. das eigentliche Argument sehr einfach zu entkräften. Hauptargument der FDP um die Mehrwertsteuersenkung zu rechtfertigen und damit den Vorwurf der Käuflichkeit zu entkräften ist, dass die Mehrwertsteuer auf Hotelübernachtungen in den Nachbarländern niedriger ist als in Deutschland. Man wolle damit Wettbewerbsnachteil für die Hotelbranche in Deutschland abbauen.

Die Hotelbranche höchst selbst hat nun aber dieses Argument zunichte gemacht, indem sie sagt, dass sie die Steuerersparnisse nicht an die Kunden weitergeben will. Folglich bleiben die Preise auf dem selben Niveau und gleichen sich nicht dem vermeintlich günstigeren des europäischen Auslands an. Es fällt dann auch nicht mehr schwer, eine weitere Schlussfolgerung daraus zu ziehen, nämlich, dass die Hotelerie nur an mehr Gewinnen interessiert ist. Dass man dafür gut und gerne ein wenig Geld an die FDP und CSU spendet, in der “Hoffnung”, dass diese einen günstigeren Mehrwertsteuersatz für Hotelübernachtungen einbringen, scheint nicht abwegig. Wenngleich man die Bestechung nicht zweifelsfrei beweisen kann, so bleibt doch der Verdacht der Klientelpolitik an der so genannten “Wunschkoalition” haften.

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Schwarz-Gelbe Klientelpolitik

Soziales, 18. Januar 2010 um 22:57 Uhr, Michael

Manchmal hat man es in Zeiten des Internets sehr einfach. Wenn man eine hervorragende und fundierte Analyse der geplanten politischen Entscheidungen (oder kurz: Koalitionsvertrag) liest, muss man diese nur noch verlinken und darauf verweisen. Da spart man sich sehr viel Denk- und Schreibarbeit.

So abgedruckt in der vorletzten Ausgabe der Blätter für deutsche und internationale Politik unter dem Titel Schwarz-gelbe Sozialcamouflage. Darin heißt es ganz am Schluss sehr schön zusammenfassend:

Kurzum: Wer hat, dem wird gegeben. Das ist das Motto der neuen Koalition. Darüber kann auch die beste Sozialcamouflage nicht hinwegtäuschen.

Ich kann diesen Artikel nur wärmstens empfehlen.

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