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Archiv für Beiträge die mit »Bundesverfassungsgericht« getaggt wurden:

Der Wochenrückblick 08/10 (KW09)

Innen & Außen, 08. März 2010 um 0:51 Uhr, Michael

Eine Woche ist schon wieder so schnell vergangen. Aber immerhin gab es nicht nur zwei Themen, die interessant waren. Ganz im Gegenteil.

Schon zum Beginn der Woche wurde über das mögliche Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung diskutiert. Das endgültige Urteil, dass am Dienstag verkündet wurde, hatten die meisten schon erwartet. Darin wurde die Vorratsdatenspeicherung in ihrer jetzigen Form für nichtig und unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Alle bisher gesammelten Daten mussten umgehend gelöscht werden. Das Gericht hat mit diesem Urteil eine Vorratsdatenspeicherung von maximal sechs Monaten allerdings nicht ausgeschlossen. Mit Blick auf eine EU-Richtlinie hat das Verfassungsgericht lediglich festgelegt, dass die Datenabfrage unter strenge und transparente Regeln zu stellen ist. Kurz nach der Urteilsverkündung gab es auch schon die ersten Stimmen, die sofort ein neues Gesetz forderten. Die Begründungen reichten von einem möglichen Sicherheitsloch bis hin zu drohenden Vertragsstrafen durch die EU. All diese Begründungen lassen sich jedoch leicht entkräften. Die zuständige FDP-Ministerin des Justizministeriums Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will sich deshalb auch Zeit bei der Novellierung eines neuen Gesetzes lassen. Möglicherweise wird sogar eine Entscheidung der EU abgewartet, die ihrerseits die betreffende Richtlinie zur Zeit prüfen will. Ob in Deutschland wieder Verbindungsdaten auf Vorrat gespeichert werden, ist also noch keinesfalls klar. Klar scheint nur, dass darüber Krach in der Regierungskoalition ausbrechen dürfte.

Ein anderes Thema war in dieser Woche die Unzufriedenheit mit der bisherigen schwarz-gelben Regierungsarbeit. In einer Umfrage für die ARD kam heraus, dass rund 3/4 aller Deutschen unzufrieden mit der Regierungsarbeit von schwarz-gelb sind. Damit schlagen sich die ständigen Querelen und Streitereien in Umfragewerten wieder. Die Arbeit der Koalition in Berlin scheint aber auch auf die Umfragewerte in NRW abzufärben. Ministerpräsident Jürgen Rüttgers stürzte in seinen Umfragewerten um ganze sieben Prozentpunkte auf 43% ab und liegt damit nur noch knapp vor seiner Herausforderin Hannelore Kraft. Geschürt wird dadurch nur noch mehr die Angst nach einer schwarz-grünen Regierung am Rhein.

Aber auch das Thema Hartz-IV darf in dieser Woche nicht fehlen. Die SPD, genauer die stellvertretende Vorstandsvorsitzende und Rüttgers Herausforderin Hannelore Kraft, hat den Vorschlag gemacht, dass schwer zu vermittelnde Langzeitarbeitslose doch einer gemeinnützlichen Arbeit nachgehen könnten. Menschen, die keine Chance mehr auf dem Arbeitsmarkt haben, sollten so eine Beschäftigung erhalten. Dafür könnten sie dann auch einen symbolischen Bonus auf ihre Hartz-IV-Zahlungen erhalten. Die Opposition wettert natürlich gegen den Vorschlag. Auch wenn die FDP den Vorschlag der SPD lobt, so unterstellen sie der SPD, dass sie die Idee abgekupfert hat. Die Linke und die CDU werfen Kraft vor, dass diese die rund 500.000 Langzeitarbeitslosen als perspektivlos abschreibt. Und auch die eigenen Genossen scheinen sich nicht einig zu sein, wie sie diesen Vorschlag nun bewerten sollen. Zumindest die SPD-Mitglieder sollen sich noch in die Ausarbeitung einer Position einbringen können. Die Parteispitze will einen Vorschlag formulieren, der den Mitgliedern dann zur Diskussion gestellt werden soll. Es zeigt sich, dass die NRW-Wahl eine außerordentlich wichtige Richtungswahl werden könnte, wenngleich die Wahl erst im Mai stattfindet. Bis dahin wird es sehr spannend werden.
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Der Wochenrückblick 05/10 (KW06)

Soziales, 14. Februar 2010 um 16:30 Uhr, Michael

Das war wieder einmal eine sehr aufregende Woche. Vor allem zwei Themen haben die ganze Woche bestimmt und für kontroverse Diskussionen gesorgt.

Ausgelöst durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungswidrigkeit der Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze hat sich eine breite Diskussion über den Sozialstaat entwickelt. Das Verfassungsgericht hatte am Dienstag entschieden, dass das Berechnungsverfahren zur Ermittlung der Hartz-IV-Regelsätze nicht mit Artikel 1 Abs. 1 und Artikel 20 Abs. 1 konform geht. Die Richter bemängelten, dass das Verfahren besonders bei den Regelsätzen für Kinder teilweise willkürlich erfolgt war. Das Gericht hat dem Gesetzgeber bis zum 31.Dezember 2010 Zeit gegeben, ein neues Berechnungsverfahren einzuführen, dass transparent und realitätsnah sein soll. Zudem muss bei der Berechnung mehr Rücksicht auf Individuelle Bedürfnisse genommen werden. Mit ihrem Urteil haben die acht Richter des ersten Senats zudem ein Grundrecht auf ein materielles Existenzminimum festgeschrieben. Dabei haben die Richter offen gelassen, wie genau dieses Existenzminimum auszusehen hat. Deshalb fordern nun auch schon die ersten Kritiker, dass die Hartz-IV-Regelsätze sinken müssten. Finanzminister Schäuble jedenfalls hat eine Erhöhung ausgeschlossen.

Als harter Kritiker einer Hartz-IV-Erhöhung hat sich Guido Westerwelle profiliert. In einem Artikel der Welt hatte Westerwelle vor einem ausufernden Sozialstaat gewarnt. Es könne nicht sein, dass Hartz-IV-EMpfänger mehr Geld bekämen, als diejenigen, die arbeiten. In diesem Zusammenhang hatte er auch vor “spätrömischer” Dekadenz gewarnt. Für diese Äußerungen hatte Westerwelle heftige Kritik aus allen Richtungen einstecken müssen. Selbst die Kanzlerin hat sich von seinen Aussagen distanziert. Weitere Kritik bekam der Außenminister aus der Opposition, Kurt Beck forderte von Westerwelle eine Entschuldigung. Seitdem die FDP in den Umfragewerten herbe Verluste hinnehmen musste, reagiert vor allem der Parteichef hysterisch. Die FDP hat anscheinend Angst, an den Rand der Koalition mit CDU und CSU gedrängt zu werden. Vizechef Pinkwart wordert deshalb auch von Parteichef Westerwelle, dass dieser die Macht an der Parteispitze aufteilt. Pinkwart beklagt, dass die FDP zu wenig Gesichter mit Profil habe. Im Wahlkampf sei vor allem Guido Westerwelle die Person mit Profil gewesen. Nun, in der Regierung, fallen die FDP Minister selten durch Profil und vielmehr durch schlechte Regierungsarbeit auf. Um ein Wahldebakel in NRW zu verhindern müssten nun neue Gesichter mit Profil her.

Neben diesen beiden Themen ging es in dieser Woche unter anderem aber auch um den Atomausstieg. Umweltminister Röttgen möchte diesen so schnell wie möglich über die Bühne bringen und bringt damit die FDP und CDU gegen sich auf. Mit dem Verweis auf den Koalitionsvertrag distanzieren sich FDP und Union von seinen Äußerungen. Weiteren Streit gibt es unter den Koalitionären auch wieder in Bezug auf die Reform der Jobcenter. Allerdings scheint es beschlossen, dass das Grundgesetz geändert werden soll, um die Jobcenter zu erhalten. Weiter wurde in dieser Woche auch das umstrittene SWIFT-Abkommen mit den USA abgelehnt. Das EU-Parlament hat mit deutlicher Mehrheit gegen das Abkommen gestimmt, dass es den USA erlaubt hatte, Informationen über den transatlantischen Finanztransfer zu bekommen. Wegen großer Datenschutzbedenken hat das Parlament das Abkommen kurz nach dem in Kraft treten gekippt. Nun wird ein neues Abkommen ausgehandelt werden, dass mehr Rücksicht auf den Datenschutz nimmt.
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Ohrfeige für Rot-Grün

Soziales, 09. Februar 2010 um 19:23 Uhr, Michael

Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass das Berechnungsverfahren für die Hartz-IV-Regelsätze grundgesetzwidrig sind. Zudem hat das Gericht dem Gesetzgeber aufgetragen, die zukünftige Berechnung der

“existenznotwendigen Aufwendungen in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren zu bemessen.”

In diesem Urteil steckt eine ganze Menge drin, denn das oberste Verfassungsgericht stellt Kriterien auf, die an die Berechnung der Regelsätze von Hartz-IV vom Gesetzgeber angelegt werden müssen. Das Berechnungsverfahren muss transparent, sachgerecht, realitätsgerecht sowie nachvollziehbar sein. Grundlage für die Berechnung müssen zudem verlässliche Zahlen und ein schlüssiges Berechnungsverfahren sein. Damit revidieren die Verfassungsrichter einen Großteil der Hartz-IV-Praxis. Denn die Berechnung der Regelsätze, nicht nur der Regelsätze für Kinder, ist weder transparent noch sachgerecht und deshalb auch nicht realitätsgerecht. Da die Berechnung der Regelsätze auf Schätzungen beruhen, sind diese auch nicht immer nachvollziehbar.

Der damaligen rot-grünen Regierung unter Schröder wird durch dieses Urteil ein Armutszeugnis ausgestellt. Denn das Gericht stellt indirekt fest, dass der Gesetzgeber nahezu willkürlich über den Bedarf sozial schwacher Menschen entschieden hat. Dem Gericht nach verstößt die Hartz-Gesetzgebung gegen das Sozialstaatsprinzip in dem Sinne, dass durch Hartz-IV nicht

diejenigen materiellen Voraussetzungen [gewährleistet werden], die für seine [der Hilfebedürftige, d. Red.],  physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind”.

Damit formuliert das Verfassungsgericht aus der Verbindung von Artikel 1 Abs. 1 und Artikel 20 Abs. 1 des Grundgesetzes ein Recht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Mit diesem Urteil zeichnet das Bundesverfassungsgericht ein Grobes Bild von der Ausgestaltung des Sozialstaates. Ein in diesem Sinne sehr bedeutendes Urteil, dass die weitere Ausgestaltung des Sozialstaats durch den Gesetzgeber an gewisse Eckpunkte bindet.

Aber dieses Urteil stellt auch eine Ohrfeige für die rot-grüne Regierung dar, die die Hartz-Gesetze auf den Weg gebracht hat. Ohne eine wirklich angemessene Grundlage wurde der Regelsatz festgelegt. Dass dabei die in Artikel 1 des Grundgesetz zu achten und schützende Würde des Menschen verletzt wird, wurde billigend in Kauf genommen. Das Gericht hat festgestellt und gerade gerückt, was rot-grün vor Jahren in neoliberalen Anflügen verbrochen hat. An der neuen Regierung liegt es nun, bis zum 31.Dezember diesen Jahres, für eine neue Berechnung der Regelsätze zu sorgen um so endlich dem Sozialstaatsprinzip nachzukommen. Das Verfassungsgericht hat dafür den Maßstab ziemlich genau festgelegt.

Dass sich die Grüne Bundestagsfraktion nun aus der Verantwortung stehlen will und die Mitwirkung an der Hartz-Gesetzgebung übergeht, wirft kein gutes Licht auf die grüne Partei. Ein ehrliches Eingestehen von Fehlern wäre hier meiner Ansicht nach durchaus angebracht. Fehler sind möglich, gerade in der Politik. Der Bürger würde dies sicher besser verstehen, wenn man sich Fehler eingesteht; glaubwürdiger wäre dies allemal. Die handwerklichen Fehler wurden schließlich in der rot-grünen Regierung begangen, das ist schlimm. Schlimm ist aber auch, dass die anschließende Große Koalition daran nichts geändert hat. Schwarz-Gelb hat nun die Aufgabe, für eine gerechte und faire Berechnung der Regelsätze zu sorgen.

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Was geschieht mit abgelegten Mandaten?

Allgemeines, 01. Februar 2010 um 21:01 Uhr, Michael

Es wird einigen vielleicht gar nicht aufgefallen sein, doch seit heute ist Oskar Lafontaine nicht mehr Mitglied des Bundestags. Er hat seine Ankündigung wahr gemacht und zieht sich aus der Bundespolitik zurück. Doch was geschieht eigentlich mit dem Mandat, wenn der Parlamentarier dieses aufgibt?

Zuerst offenbart ein Blick in das Bundeswahlgesetz welche Gründe zum Verlust der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag (§46 BWahlG) es überhaupt gibt:

  1. Ungültigkeit des Erwerbs der Mitgliedschaft
  2. Neufeststellung des Wahlergebnisses (So geschehen vor ein paar Tagen in Schleswig-Holstein)
  3. Wegfall einer Vorraussetzung seiner jederzeitigen Wählbarkeit
  4. Verzicht (Dies ist der Fall bei Oskar Lafontaine)
  5. Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Partei oder der Teilorganisation einer Partei, der er [der Abgeordnete] angehört, durch das Bundesverfassungsgericht nach Artikel 21 Abs. 2 Satz 2 des GG

Damit sein Rücktritt nicht nur eine Ankündigung bleibt, sondern auch vollzogen wird, muss er laut §46 Abs. 3 folgendes tun:

Der Verzicht ist nur wirksam, wenn er zur Niederschrift des Präsidenten des Deutschen Bundestages, eines deutschen Notars, der seinen Sitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat, oder eines zur Vornahme von Beurkundungen ermächtigten Bediensteten einer deutschen Auslandsvertretung erklärt wird. Die notarielle oder bei einer Auslandsvertretung abgegebene Verzichtserklärung hat der Abgeordnete dem Bundestagspräsidenten zu übermitteln. Der Verzicht kann nicht widerrufen werden.

Nachdem Oskar Lafontaine nun von seinem Bundestagsmandat zurückgetreten ist, wird das Mandat mit einer neuen Person besetzt, die auf der gleichen Landesliste wie er stand. In seinem Fall mit der Nummer drei der Landesliste des Saarlands, Yvonne Ploetz. Direkt hinter Oskar Lafontaine stand Thomas Lutze auf der Liste, doch dieser ist bereits Mitglied des Bundestages. Somit trat Yvonne Ploetz an seine Stelle. Der betreffende Abschnitt aus §48 Abs.1 dazu lautet:

Wenn ein gewählter Bewerber stirbt oder dem Landeswahlleiter schriftlich die Ablehnung des Erwerbs der Mitgliedschaft erklärt oder wenn ein Abgeordneter stirbt oder sonst nachträglich aus dem Deutschen Bundestag ausscheidet, so wird der Sitz aus der Landesliste derjenigen Partei besetzt, für die der gewählte Bewerber oder ausgeschiedene Abgeordnete bei der Wahl aufgetreten ist. Dies gilt nicht, solange die Partei in dem betreffenden Land Mandate gemäß § 6 Abs. 5 Satz 1 innehat. Bei der Nachfolge bleiben diejenigen Listenbewerber unberücksichtigt, die seit dem Zeitpunkt der Aufstellung der Landesliste aus dieser Partei ausgeschieden oder Mitglied einer anderen Partei geworden sind. Unberücksichtigt bleiben ebenso Listenbewerber, die als gewählte Bewerber im Wahlkreis ihren Mitgliedschaftserwerb abgelehnt oder als Abgeordnete auf ihre Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag verzichtet haben. Ist die Liste erschöpft, so bleibt der Sitz unbesetzt.

Dass ein Kandidat für einen ausgeschiedenen Mandatsträger nachrückt ist dabei nicht selbstverständlich. Neben den oben genannten Ausnahmen kann auch durch Überhangmandate verhindert werden, dass ein Kandidat nachrückt. Dazu hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass ein Sitz nicht besetzt wird, wenn der ausgeschiedene Inhaber Direktkandidat aus einem Bundesland mit Überhangmandaten ist.

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