Archiv für Februar 2010:
Der Wochenrückblick 04/10 (KW05)
Nachdem den deutschen Steuerbehörden eine CD mit Daten zu rund 1500 Steuersündern angeboten wurde, haben sich Angela Merkel und Finanzminister Wolfgang Schäuble dazu entschlossen, diese CD zu kaufen. 2,5 Millionen Euro lässt sich der Staat die Daten kosten, die dem Staat allerdings Mehreinnahmen von mehreren hundert Millionen Euro bringen könnten. Jetzt ist darüber ein Streit entbrannt, ob der Staat sich durch den Ankauf der CD als Hehler strafbar macht und ob der Staat illegal beschaffte Daten nutzen darf. Angela Merkel und Wolfgang Schäuble haben ihre Entscheidung getroffen und können sich der Zustimmung ihrer Bürger sicher sein. Doch es geht hier auch um die Frage, ob der Rechtsstaat sein eigenes Recht brechen darf.
Um Recht geht es auch Roland Koch, der in dieser Woche die Pläne von Arbeitsministerin von der Leyen durchkreuzt hat und eine Grundgesetzänderung zum Erhalt der Jobcenter gefordert hat. Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sind die Jobcenter als Vermischung von Zuständigkeiten aus Bund und Ländern nicht grundgesetzkonform. Ursula von der Leyen hatte nun einen Vorschlag eingebracht, nachdem die Zuständigkeiten wieder aufgeteilt würde und die Jobcenter nur noch unter einem Dach als freiwillige Partnerschaft arbeiten sollten. Hartz-IV-Empfänger sollten dann zukünftig zwei unterschiedliche Bescheide bekommen, einen vom Bund und einen vom Land bzw. den Kommunen. Roland Koch und einige SPD-Politiker wollen diesem Plan nicht zustimmen und fordern stattdessen eine Änderung im Grundgesetz. Die verbesserte Betreuung der Leistungsbezieher unter einem Dach soll beibehalten werden. Noch in der Großen Koalition hatte die CDU eine Grundgesetzänderung mit der Begründung abgelehnt, dass sich Gesetze nach dem Grundgesetz richten müssten und nicht umgekehrt.
Ein Vergleich mit der Großen Koalition drängt sich auch auf, wenn man auf die ersten 100 Tage schwarz-gelb zurück blickt. Wurde in den ersten 100 Tagen schwarz-rot noch Harmonie verbreitet, so sieht das nach 100 Tagen schwarz-gelb völlig anders aus. Viel Zank, Streit und Unruhe bestimmten den Start von der einstigen Wunschkoalition. Schon mehrmals trafen sich die Spitzen von Union und FDP um sich gegenseitig zu versprechen, in Zukunft besser miteinander und übereinander zu reden. Diese Versprechen hielten meist nicht lange. Große Projekte wie die Steuerreform oder aber die Reform des Gesundheitssystems stehen auf dem Spiel. Von Einigkeit ist nichts zu spüren. Da im Mai auch noch die Wahl in Nordrhein-Westfalen ansteht, trauen sich die Koalitionäre nicht genauen Pläne vorzustellen. Die Angst vor dem verprellten Wähler geht um. Dies spiegelt sich auch in den Umfragewerten wieder, in denen die FDP auf 8 Prozent geschrumpft ist. Davon profitieren die Grünen, die nun von der Union umgarnt werden. Mit ihrer Klientelpolitik verprellt die FDP vor allem die zu ihr übergelaufenen Wähler. Die ersten Landespolitiker rebellieren schon um ein weiteres Abstürzen zu vermeiden. Für die FDP steht einiges auf dem Spiel, vor allem aber ihre Regierungsfähigkeit. Ihr Nachfolger steht schon bereit.
Zum Ende der Woche sorgte der Iran wieder einmal für Aufsehen. Überraschend hatte sich der iranische Außenminister für die Sicherheitskonferenz in München angekündigt, nachdem Präsident Ahmadinedschad angeboten hatte, dass der Iran sein Uran im Ausland anreichern lassen will. Dies wurde als positives Signal im Atomstreit gewertet. Doch alle Hoffnungen, dass der iranische Außenminister die Pläne auf der Konferenz in München konkretisieren würde, wurden enttäuscht. Viele westliche Vertreter werteten dies als weiteren Trick des Irans um weiter Zeit zu gewinnen. Verteidigungsminister zu Guttenberg und Außenminister Guido Westerwelle forderten sogleich Sanktionen und Konsequenzen für den Iran. Zum Ende der Konferenz wurde auch über die Zukunft der Nato gesprochen. Die Befugnisse sollen nach Wünschen des Generalsekretärs Rasmusen so ausgeweitet werden, dass die Nato schon präventiv Hilfe leisten kann, beispielsweise bei der Ausbildung von Sicherheitskräften. Verteidigungsminister würde auch gern das Prinzip der Einstimmigkeit abschaffen um wieder mehr Handlungsfähigkeit herbei zu führen.
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Was geschieht mit abgelegten Mandaten?
Es wird einigen vielleicht gar nicht aufgefallen sein, doch seit heute ist Oskar Lafontaine nicht mehr Mitglied des Bundestags. Er hat seine Ankündigung wahr gemacht und zieht sich aus der Bundespolitik zurück. Doch was geschieht eigentlich mit dem Mandat, wenn der Parlamentarier dieses aufgibt?
Zuerst offenbart ein Blick in das Bundeswahlgesetz welche Gründe zum Verlust der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag (§46 BWahlG) es überhaupt gibt:
- Ungültigkeit des Erwerbs der Mitgliedschaft
- Neufeststellung des Wahlergebnisses (So geschehen vor ein paar Tagen in Schleswig-Holstein)
- Wegfall einer Vorraussetzung seiner jederzeitigen Wählbarkeit
- Verzicht (Dies ist der Fall bei Oskar Lafontaine)
- Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Partei oder der Teilorganisation einer Partei, der er [der Abgeordnete] angehört, durch das Bundesverfassungsgericht nach Artikel 21 Abs. 2 Satz 2 des GG
Damit sein Rücktritt nicht nur eine Ankündigung bleibt, sondern auch vollzogen wird, muss er laut §46 Abs. 3 folgendes tun:
Der Verzicht ist nur wirksam, wenn er zur Niederschrift des Präsidenten des Deutschen Bundestages, eines deutschen Notars, der seinen Sitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat, oder eines zur Vornahme von Beurkundungen ermächtigten Bediensteten einer deutschen Auslandsvertretung erklärt wird. Die notarielle oder bei einer Auslandsvertretung abgegebene Verzichtserklärung hat der Abgeordnete dem Bundestagspräsidenten zu übermitteln. Der Verzicht kann nicht widerrufen werden.
Nachdem Oskar Lafontaine nun von seinem Bundestagsmandat zurückgetreten ist, wird das Mandat mit einer neuen Person besetzt, die auf der gleichen Landesliste wie er stand. In seinem Fall mit der Nummer drei der Landesliste des Saarlands, Yvonne Ploetz. Direkt hinter Oskar Lafontaine stand Thomas Lutze auf der Liste, doch dieser ist bereits Mitglied des Bundestages. Somit trat Yvonne Ploetz an seine Stelle. Der betreffende Abschnitt aus §48 Abs.1 dazu lautet:
Wenn ein gewählter Bewerber stirbt oder dem Landeswahlleiter schriftlich die Ablehnung des Erwerbs der Mitgliedschaft erklärt oder wenn ein Abgeordneter stirbt oder sonst nachträglich aus dem Deutschen Bundestag ausscheidet, so wird der Sitz aus der Landesliste derjenigen Partei besetzt, für die der gewählte Bewerber oder ausgeschiedene Abgeordnete bei der Wahl aufgetreten ist. Dies gilt nicht, solange die Partei in dem betreffenden Land Mandate gemäß § 6 Abs. 5 Satz 1 innehat. Bei der Nachfolge bleiben diejenigen Listenbewerber unberücksichtigt, die seit dem Zeitpunkt der Aufstellung der Landesliste aus dieser Partei ausgeschieden oder Mitglied einer anderen Partei geworden sind. Unberücksichtigt bleiben ebenso Listenbewerber, die als gewählte Bewerber im Wahlkreis ihren Mitgliedschaftserwerb abgelehnt oder als Abgeordnete auf ihre Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag verzichtet haben. Ist die Liste erschöpft, so bleibt der Sitz unbesetzt.
Dass ein Kandidat für einen ausgeschiedenen Mandatsträger nachrückt ist dabei nicht selbstverständlich. Neben den oben genannten Ausnahmen kann auch durch Überhangmandate verhindert werden, dass ein Kandidat nachrückt. Dazu hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass ein Sitz nicht besetzt wird, wenn der ausgeschiedene Inhaber Direktkandidat aus einem Bundesland mit Überhangmandaten ist.

