Archiv für Februar 2010:
Löschen statt sperren — Verantwortung statt Zwang
Heute fand die von vielen mit Spannung erwartete Anhörung im Petitionsausschuss bezüglich des Internetsperrengesetzes statt. Die Modalitäten rund um dieses Gesetz und die Petition sind ausführlich in den einschlägigen Medien durchgekaut worden. Netzpolitik.org fasst in diesem Zusammenhang noch einmal gut zusammen, weshalb die aktuelle Situation eine Farce ist und ein solches Gesetz eigentlich weg muss. Ich will hier aber noch auf einen anderen Aspekt eingehen, der meiner Meinung nach völlig aus der Diskussion herausgefallen ist.
In dieser Diskussion geht es immer nur darum, ob der Staat eine Zensurinfrastruktur schaffen soll oder nicht bzw. ob extra ein Gesetz nötig ist, um kinderpornographische Inhalte aus dem Internet zu verbannen. Das sind zweifelsohne wichtige Fragen, die einer Klärung bedürfen. Nie jedoch geht es um die Frage, wie viel Verantwortung dem Staat übertragen werden darf, um seine Bürger vor unerwünschten Inhalten zu schützen. Die Debatte macht den Anschein, als würde der Staat völlig selbstverständlich diese Verantwortung tragen. Muss er das wirklich? Sollte der Staat diese Verantwortung überhaupt übernehmen? Ich sage ganz klar nein! Denn bevor der Staat diese Verantwortung übernehmen kann sollten zwei wichtige Fragen geklärt werden: Wer ist dieser Staat und wer in diesem Staat bestimmt überhaupt, was unerwünschte Inhalte sind. Bei Kinderpornographie ist das eindeutig, denn diese wird auch von der Gesellschaft geächtet. Doch wie sieht es mit anderen Inhalten aus?
Der Wochenrückblick 06/10 (KW07)
Eigentlich lohnt es sich in dieser Woche gar nicht, einen Wochenrückblick zu schreiben. Der Grund dafür ist einfach: Es ist nichts passiert! Zumindest nichts neues im Vergleich zur letzten Woche. Im Mittelpunkt standen wieder einmal die Äußerungen von Guido Westerwelle zu Hartz-IV. Sie waren auch das Hauptthema auf den Veranstaltungen zum politischen Aschermittwoch bei den Parteien.
Das beherrschende Thema in dieser Woche waren also wieder die Äußerungen Guido Westerwelles zu einer möglichen Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze. Vor dem politischen Aschermittwoch hatte Westerwelle betont, dass er dass ausspreche, was die Mehrheit aller Deutschen denkt. Weiter sagte er, dass er zu seinen Worten stehe und man wohl wisse, wie er sie gemeint habe. Dementsprechend wurde am politischen Aschermittwoch ein heftiger Schlagabtausch zwischen Westerwelle und seinen Kritikern erwartet. Doch dazu kam es nicht, denn Westerwelle betonte zwar weiterhin, dass er an seinen Äußerungen festhalte, doch er hat sie nicht explizit wiederholt. Zudem schlug der FDP-Chef und Außenminister ruhigere Töne an und schien zumindest seine Kritiker etwas beschwichtigen zu wollen. Dies schien auch nötig, denn die Entrüstung über Westerwelles Äußerungen zu “spätrömischer Dekadenz” zog sich durch alle Parteien. Eine Versteifung auf Westerwelles Äußerungen dürfte auch nicht in seinem Interesse gewesen sein, sollte er wirklich versuchen, eine Debatte über die Zukunft des Sozialstaats anzuschieben.
Dass eine solche Debatte wichtig ist, kann niemand Westerwelle absprechen. Wenngleich die Art und Weise sicher die falsche gewesen sein dürfte, ebenso die Tonart, die Westerwelle dafür gewählt hat. Unglücklich an der ganzen Debatte ist aber auch, dass sie der Außenminister losgetreten hat und nicht etwa die Ministerin für Arbeit und Soziales. Dabei ist Frau von der Leyen durchaus eine gestandene Politikerin die sich durch ihr Engagement im Familienministerium Ansehen verschafft hat. In ihrem neuen Ministerium scheint sie noch nicht angekommen zu sein.
Die ewigen Sozialschmarotzer
Seit einigen Tagen, eigentlich schon bald seit Wochen, tobt eine Debatte um die Äußerungen des deutschen Außenministers zu Hartz-IV. Während in der letzten Woche noch nahezu einstimmig gegen die Äußerungen Westerwelles protestiert wurde, so werden in dieser Woche immer mehr Stimmen laut, die Westerwelle zumindest in seinen Grundaussagen beipflichten. Da wird nun darüber philosophiert, ob Hartz-IV soziale Ungleichheit zementiert und wie man derjenigen Herr werden kann, die den Sozialstaat skrupellos ausnutzen. Wolfgang Clement hat einmal(2005) die Zahl von 20% in den Raum geworfen, und meint damit die Anzahl derer, die gar kein Hartz-IV beziehen dürften.
Ist dies heute auch noch so? Gibt es wirklich so viele, die eigentlich gar kein Hartz-IV beziehen dürften? Mir scheinen die 20% ehrlich gesagt sehr hoch gegriffen. Außerdem stellt sich mir dann die Frage, ob hier eine wirklich eine angemessene Prüfung stattfindet.
Worüber ich mich aber wirklich in dieser Debatte ärgere ist die Tatsache, dass es wieder nur darum zu gehen scheint, wie man mutmaßliche Betrüger aus dem System ausschließt. Diese ganze Diskussion wird ungerechterweise auf dem Rücken der ehrlichen Hartz-IV-Empfänger, als der Mehrzahl aller Empfänger, ausgetragen.
Schon damals zur Einführung von Hartz-IV und noch öfter danach gab es regelmäßig Aufregungen über Menschen, die unzulässige Unterstützung bekommen haben. Die BILD nannte sie auch gern Sozialschmarotzer. Leider geht es in der jetzigen Debatte auch wieder nur um solche Menschen. Dazu fehlen auch heute die genauen Angaben über das Ausmaß des Betrugs. Die Diskussion droht damit erneut in die Unsachlichkeit abzudriften und am eigentlichen Thema, der Zukunft des Sozialstaats und seiner Ausgestaltung, vorbei zu gehen. Ich sage, dass es bei der riesigen Menge an Geld, die der Staat jährlich für Sozialleistungen aufbringt, nicht mehr um mögliche Betrüger gehen kann. Die Existenz des Sozialstaats entscheidet sich nicht an einer Minderheit. Der Sozialstaat muss zukunftsfähig gemacht werden, er muss effektiver werden und gleichzeitig den Menschen ein Existenzminimum garantieren. Das ist die wirkliche Aufgabe der aktuellen Regierung. Nicht die Diffamierung der Ärmsten durch einen Außenminister.
Der Wochenrückblick 05/10 (KW06)
Das war wieder einmal eine sehr aufregende Woche. Vor allem zwei Themen haben die ganze Woche bestimmt und für kontroverse Diskussionen gesorgt.
Ausgelöst durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungswidrigkeit der Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze hat sich eine breite Diskussion über den Sozialstaat entwickelt. Das Verfassungsgericht hatte am Dienstag entschieden, dass das Berechnungsverfahren zur Ermittlung der Hartz-IV-Regelsätze nicht mit Artikel 1 Abs. 1 und Artikel 20 Abs. 1 konform geht. Die Richter bemängelten, dass das Verfahren besonders bei den Regelsätzen für Kinder teilweise willkürlich erfolgt war. Das Gericht hat dem Gesetzgeber bis zum 31.Dezember 2010 Zeit gegeben, ein neues Berechnungsverfahren einzuführen, dass transparent und realitätsnah sein soll. Zudem muss bei der Berechnung mehr Rücksicht auf Individuelle Bedürfnisse genommen werden. Mit ihrem Urteil haben die acht Richter des ersten Senats zudem ein Grundrecht auf ein materielles Existenzminimum festgeschrieben. Dabei haben die Richter offen gelassen, wie genau dieses Existenzminimum auszusehen hat. Deshalb fordern nun auch schon die ersten Kritiker, dass die Hartz-IV-Regelsätze sinken müssten. Finanzminister Schäuble jedenfalls hat eine Erhöhung ausgeschlossen.
Als harter Kritiker einer Hartz-IV-Erhöhung hat sich Guido Westerwelle profiliert. In einem Artikel der Welt hatte Westerwelle vor einem ausufernden Sozialstaat gewarnt. Es könne nicht sein, dass Hartz-IV-EMpfänger mehr Geld bekämen, als diejenigen, die arbeiten. In diesem Zusammenhang hatte er auch vor “spätrömischer” Dekadenz gewarnt. Für diese Äußerungen hatte Westerwelle heftige Kritik aus allen Richtungen einstecken müssen. Selbst die Kanzlerin hat sich von seinen Aussagen distanziert. Weitere Kritik bekam der Außenminister aus der Opposition, Kurt Beck forderte von Westerwelle eine Entschuldigung. Seitdem die FDP in den Umfragewerten herbe Verluste hinnehmen musste, reagiert vor allem der Parteichef hysterisch. Die FDP hat anscheinend Angst, an den Rand der Koalition mit CDU und CSU gedrängt zu werden. Vizechef Pinkwart wordert deshalb auch von Parteichef Westerwelle, dass dieser die Macht an der Parteispitze aufteilt. Pinkwart beklagt, dass die FDP zu wenig Gesichter mit Profil habe. Im Wahlkampf sei vor allem Guido Westerwelle die Person mit Profil gewesen. Nun, in der Regierung, fallen die FDP Minister selten durch Profil und vielmehr durch schlechte Regierungsarbeit auf. Um ein Wahldebakel in NRW zu verhindern müssten nun neue Gesichter mit Profil her.
Neben diesen beiden Themen ging es in dieser Woche unter anderem aber auch um den Atomausstieg. Umweltminister Röttgen möchte diesen so schnell wie möglich über die Bühne bringen und bringt damit die FDP und CDU gegen sich auf. Mit dem Verweis auf den Koalitionsvertrag distanzieren sich FDP und Union von seinen Äußerungen. Weiteren Streit gibt es unter den Koalitionären auch wieder in Bezug auf die Reform der Jobcenter. Allerdings scheint es beschlossen, dass das Grundgesetz geändert werden soll, um die Jobcenter zu erhalten. Weiter wurde in dieser Woche auch das umstrittene SWIFT-Abkommen mit den USA abgelehnt. Das EU-Parlament hat mit deutlicher Mehrheit gegen das Abkommen gestimmt, dass es den USA erlaubt hatte, Informationen über den transatlantischen Finanztransfer zu bekommen. Wegen großer Datenschutzbedenken hat das Parlament das Abkommen kurz nach dem in Kraft treten gekippt. Nun wird ein neues Abkommen ausgehandelt werden, dass mehr Rücksicht auf den Datenschutz nimmt.
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Ohrfeige für Rot-Grün
Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass das Berechnungsverfahren für die Hartz-IV-Regelsätze grundgesetzwidrig sind. Zudem hat das Gericht dem Gesetzgeber aufgetragen, die zukünftige Berechnung der
“existenznotwendigen Aufwendungen in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren zu bemessen.”
In diesem Urteil steckt eine ganze Menge drin, denn das oberste Verfassungsgericht stellt Kriterien auf, die an die Berechnung der Regelsätze von Hartz-IV vom Gesetzgeber angelegt werden müssen. Das Berechnungsverfahren muss transparent, sachgerecht, realitätsgerecht sowie nachvollziehbar sein. Grundlage für die Berechnung müssen zudem verlässliche Zahlen und ein schlüssiges Berechnungsverfahren sein. Damit revidieren die Verfassungsrichter einen Großteil der Hartz-IV-Praxis. Denn die Berechnung der Regelsätze, nicht nur der Regelsätze für Kinder, ist weder transparent noch sachgerecht und deshalb auch nicht realitätsgerecht. Da die Berechnung der Regelsätze auf Schätzungen beruhen, sind diese auch nicht immer nachvollziehbar.
Der damaligen rot-grünen Regierung unter Schröder wird durch dieses Urteil ein Armutszeugnis ausgestellt. Denn das Gericht stellt indirekt fest, dass der Gesetzgeber nahezu willkürlich über den Bedarf sozial schwacher Menschen entschieden hat. Dem Gericht nach verstößt die Hartz-Gesetzgebung gegen das Sozialstaatsprinzip in dem Sinne, dass durch Hartz-IV nicht
“diejenigen materiellen Voraussetzungen [gewährleistet werden], die für seine [der Hilfebedürftige, d. Red.], physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind”.
Damit formuliert das Verfassungsgericht aus der Verbindung von Artikel 1 Abs. 1 und Artikel 20 Abs. 1 des Grundgesetzes ein Recht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Mit diesem Urteil zeichnet das Bundesverfassungsgericht ein Grobes Bild von der Ausgestaltung des Sozialstaates. Ein in diesem Sinne sehr bedeutendes Urteil, dass die weitere Ausgestaltung des Sozialstaats durch den Gesetzgeber an gewisse Eckpunkte bindet.
Aber dieses Urteil stellt auch eine Ohrfeige für die rot-grüne Regierung dar, die die Hartz-Gesetze auf den Weg gebracht hat. Ohne eine wirklich angemessene Grundlage wurde der Regelsatz festgelegt. Dass dabei die in Artikel 1 des Grundgesetz zu achten und schützende Würde des Menschen verletzt wird, wurde billigend in Kauf genommen. Das Gericht hat festgestellt und gerade gerückt, was rot-grün vor Jahren in neoliberalen Anflügen verbrochen hat. An der neuen Regierung liegt es nun, bis zum 31.Dezember diesen Jahres, für eine neue Berechnung der Regelsätze zu sorgen um so endlich dem Sozialstaatsprinzip nachzukommen. Das Verfassungsgericht hat dafür den Maßstab ziemlich genau festgelegt.
Dass sich die Grüne Bundestagsfraktion nun aus der Verantwortung stehlen will und die Mitwirkung an der Hartz-Gesetzgebung übergeht, wirft kein gutes Licht auf die grüne Partei. Ein ehrliches Eingestehen von Fehlern wäre hier meiner Ansicht nach durchaus angebracht. Fehler sind möglich, gerade in der Politik. Der Bürger würde dies sicher besser verstehen, wenn man sich Fehler eingesteht; glaubwürdiger wäre dies allemal. Die handwerklichen Fehler wurden schließlich in der rot-grünen Regierung begangen, das ist schlimm. Schlimm ist aber auch, dass die anschließende Große Koalition daran nichts geändert hat. Schwarz-Gelb hat nun die Aufgabe, für eine gerechte und faire Berechnung der Regelsätze zu sorgen.

