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Argumente für eine Wahlpflicht

Allgemeines, 03. Oktober 2009 um 15:47 Uhr, Michael

Die Bundestagswahl 2009 ist gelaufen. Schwarz-Gelb, eine Koalition aus Union und FDP, wird die nächsten vier Jahre die Regierung der Bundesrepublik stellen. Die Mehrheit der Wahlberechtigten, hat so gewählt. Wobei man von Mehrheit nicht sprechen kann, wenn man sich die genauen Zahlen zu den Stimm- und Mehrheitsverlusten beim Bundeswahlleiter ansieht (Zusammengefasst auf carta.info).

Man muss sich allerdings die Zahlen des Bundeswahlleiters nicht nur in Bezug auf Stimm- und Mehrheitsverluste der aktuellen Regierungsparteien ansehen. Interessant an diesen Zahlen ist auch, dass im Vergleich zur Bundestagswahl 2005, die Zahl der Nichtwähler zugenommen hat, sogar mehr als die Zahl der Wahlberechtigten insgesammt zugenommen hat. Im Jahr 2005 haben von den rund 61,8 Mio. Walberechtigten rund  13,8 Mio. Menschen nicht gewählt. Das entspricht rund 22,3% aller Wahlberechtigter, also fast jeder vierte!

Statistik Wähler 2005/2009

Wähler-Statistik 2005/2009

Die Situation hat sich während der Bundestagswahl in diesem Jahr nicht verbessert, sondern noch weiter verschlechtert. (Deutschland bewegt sich im internationalen Vergleich jedoch noch auf hohem Niveau) Von den rund 62,1 Mio. Wahlberechtigten haben ca. 29% nicht gewählt, dies entspricht ungefähr 18,1 Mio. Menschen. Zusammenfassend kann man im Vergleich zur Bundestagswahl 2005 sagen: Obwohl die Anzahl der Wahlberechtigten gestiegen ist, ist die Anzahl der Wähler gesunken, die der Nichtwähler gestiegen. Eine kleine (positive) Randnotiz noch: Die Anzahl der ungültigen Stimmen ist von knapp 850.000 in 2005 auf ungefähr 762.000 in 2009 gesunken. Das sind jedoch nur 1,37% bzw. 1,23% aller Stimmen.

Wähler-Statistik 2005/2009

Wähler-Statistik 2005/2009

Ein Weg der sinkenden Wahlbeteiligung zu begegnen, könnte die Einführung einer Wahlpflicht sein. Einige Argumente dafür will ich hier besprechen.

Wahlpflicht ist keine Schönung der Statistik!

Der eine oder andere mag als Argument gegen die Einführung der Wahlpflicht anführen, dass dies nur der Schönung der Statistik diene. Doch dem ist nicht so. Denn es geht hier nicht nur um eine hohe Wahlbeteiligung. Wir dürfen nicht vergessen, dass es hier um die Beteiligung der Bevölkerung, dem zentralen Organ in einer Demokratie, geht. Es geht also darum, dass die Bürger eines Staates sich an Wahlen beteiligen. Wahlen, die in der Demokratie so ziemlich die einzige direkte Möglichkeit der Bürger sind, Einfluss auf die Politik zu nehmen. Dagegen steht natürlich die Freiheit jedes Einzelnen. Hier geht es also auch um das Abwägen zwischen Bürgerpflicht und Freiheit.

Bürgerpflicht gegen Freiheit

Auch wenn ich sonst immer für die Freiheit plädiere, so bin ich in diesem Fall dafür, die Freiheit ein kleines Stück zu beschneiden. Im Grunde dient dieser kleine Freiheitsverzicht dem Erhalt der Freiheit. Das klingt zuerst einmal etwas widersprüchlich. Genauer heißt das aber nur, dass die Einschränkung der Freiheit durch Wahlpflicht dem Erhalt der Freiheit im Land dient. Schließlich, und dies dürfen wir nicht vergessen, ermöglicht diese Demokratie in der wir leben, uns eine ganze Menge an Freiheit. Um diese Demokratie zu erhalten kann es notwendig sein, den Bürger zur Wahl zu verpflichten. Eine solche Verpflichtung heißt aber auch, dass man sich genauer mit dem Phänomen des Nicht-Wählens auseinander setzen muss. Ursachen, Gründe und Hintergründe des Phänomens müssen ergründet werden und berücksichtig werden, um die Wahlpflicht so zu gestalten, dass möglichst wenig Freiheit beschränkt wird. Aus der Geschichte und den Erfahrungen der DDR wissen wir, dass eine faktische Wahlpflicht auch dazu führen kann, dass die Grundsätze der Wahl im Artikel 28 des GG außer Kraft gesetzt werden. Dies gilt es zu verhindern. Zudem sollte explizit darauf gedrungen werden, dass Artikel 28 Abs. 1 davon unbeeinträchtigt bleibt.

Nichtwählen ist auch Wählen

Ein weiteres Argument, welches gegen eine Wahlpflicht vorgebracht wird ist, dass Nichtwähler bei der Wahlpflicht etwas wählen müssten, was sie gar nicht wollen. Doch dieses Argument ist insofern falsch, als das es nur dann zutrifft, wenn man den Nichtwählern keine Möglichkeit einräumt, ihrem Willen Ausdruck zu verleihen. Ich schlage deshalb mit der Einführung der Wahlpflicht auch gleichzeitig die Einführung einer Möglichkeit vor, diesem Willen Ausdruck zu verleihen. Ein Feld beispielsweise mit dem Text “Ich wähle niemanden” oder “Ich möchte nicht wählen”. Dadurch würde der Stimme der Nichtwähler auch insofern endlich Ausdruck verliehen, das ihre Unentschlossenheit statistisch registriert und dadurch wahrgenommen würde. Nichtwähler und Protestwähler beidermaßen hätten dann die Möglichkeit, ihrem Unmut eine Stimme zu verleihen. Nichtwählen ist dann kein Argument mehr.

Wir werden sehen, ob sich in dieser Richtig etwas in der kommenden Legislaturperiode entwickelt. Vielleicht nimmt man gleich die Möglichkeit wahr und führt die Wahlpflicht mit der Änderung am Wahlsystem ein.

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