Wahlkampftaktische Heuchelei
Die Familienministerin ist mit ihrem geforderten Zugriffsverbot auf Kinderponroseiten einen Schritt vorangekommen. Am heutigen Mittwoch wurde der Gesetzesentwurf der christdemokratischen Familienministerin angenommen. Nun soll das Gesetz, dass die Provider dazu verpflichtet, Seiten zu Sperren, die auf einer Liste des Bundeskriminalamt stehen, möglichst schnell durch den Gesetzgebungsprozess gebracht werden. Das Gesetz soll nach den Wünschen der Ministerin noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden.Â
Natürlich ist der Kampf gegen so etwas abscheuliches und menschenverachtendes wie Kinderpornographie nötig und notwendig. Dennoch ist der Ansatz der Familienministerin, im übrigen mit Unterstützung des Wirtschaftsministers zu Guttenberg und Justizministerin Zypries,  ein falscher. Die Familienministerin verteidigt ihr Gesetz mit einigen falschen Tatsachen, die bei näherer Betrachtung dem Gesetz jegliche Grundlage und Legitimität entziehen. Ich will die beiden wichtigsten falschen Tatsachen kurz zusammenfassen:
- Die Ministerin behauptet, dass es einen Massenmarkt für Kinderpornographie gibt, bei dem Millionenbeträge fliegen sollen. Das ist schlicht weg falsch. Kinderpornos werden in einschlägigen Kreisen getauscht wobei dort in der Regel kein Geld fließt.
- Zudem behauptet die Ministerin, dass das Internet in diesem Zusammenhang rechtsfrei ist. Auch dies ist schlicht weg falsch. Die deutschen Gesetze gelten auch im Internet.
- Auf netzpolitik.org gibt es an der Zahl 13 Lügen, die die Familienministerin im Zusammenhang mit Kinderpornographie ausgesprochen hat, allesamt widerlegt.
Betrachtet man nun die ganze Debatte, die um das Gesetz geführt wird, so wird recht schnell klar, dass es nicht wirklich um den Kampf gegen Kinderpornographie geht. Das wird vor allem dadurch klar, dass die Ministerin den Kampf gegen die Verbreitung von Kinderpornographie lediglich auf ihren Gesetzesentwurf reduziert. Ginge es Frau von der Leyen wirklich um die Opfer, wie sie so oft betont, dann würde sie das BKA, dass sich schon jetzt um die Stilllegung und Zerschlagung der einschlägigen Kreise kümmert, besser für diese Aufgabe ausrüsten. Dazu bedarf es keiner neuen Gesetze. Denn schon heute ist es möglich, die Server stilllegen zu lassen, auf denen das Material gespeichert ist, auch, wenn die im Ausland stehen.
Eine materiell und personell bessere Ausstattung des BKA für den Kampf gegen die Kinderpornographie wäre außerdem wirkungsvoller, als die Regelung, die der Gesetzesentwurf vorsieht. Denn um einen Mehraufwand für öffentliche und staatliche Internetzugänge zu verhindern wird eine Sperrpflicht nur für Provider notwendig, die mehr als 10.000 Nutzer haben.
Der Kreis der betroffenen Diensteanbieter wird auf privatrechtliche Anbieter („in der Regel gegen Entgelt“) eingeschränkt, die den Zugang zu einem öffentlichen Kommunikationsnetz für mindestens 10000 Teilnehmer oder andere Nutzungsberechtigte ermöglichen. Es handelt sich um eine notwendige Einschränkung, da andernfalls auch alle staatlichen Einrichtungen (Behörden, Bibliotheken, Universitäten, Schulen) erfasst wären.
Das Gesetz wird durch diesen Zusatz löchrig und vor dem Hintergrund der Anstrengungen, die eigentlich zur Verhinderung von Kinderpornographie aufgebracht werden wollten, auch hinfällig. Das Gesetz lässt sich dadurch nicht nur durch technische Maßnahmen sehr leicht umgehen, sondern auch mit nicht technischen Maßnahmen. Die Anstrengungen der Familienministerin werden immer mehr zu einer Farce die auf dem Rücken der Opfer ausgetragen wird. Denn faktisch ist das Gesetz einfach zu umgehen und stellt unnötigerweise unschuldige Menschen unter Generalverdacht.
Ebenfalls bedenklich an diesem Gesetzentwurf ist, dass das BKA die List der zu sperrenden Seite nach Vorgaben erstellt und verwaltet. Um den Tätern keine Warnung zu geben, soll die List geheim gehalten werden. Dadurch fehlt allerdings jegliche Kontrollinstanz über dem BKA. Der Zensur werden so alle Türen geöffnet. Ein klarer Verstoß gegen Absatz 1 des fünften Grundgesetzartikels. (“Eine Zensur findet nicht statt.”)
Der eigentliche Grund, weshalb die Ministerin ein solches Gesetz auf den Weg bringen will, sind vermutlich aber eher wahlkampftaktischer Natur denn moralischer Natur. Ich finde es beschämend für unsere Politik, dass inzwischen solch perfide Taktiken angewandt werden, nur um Wählerstimmen zu erhaschen. Unsere Familienministerin spielt sich hier als Hüterin der Kinder auf und greift dafür kurzerhand die Bürgerrechte an. Und das alles nur für den Wahlkampf. Pfui Frau Ministerin!
Ich habe übrigens eine Anfrage an meinen zuständigen Volksvertreter MdB Michael Hartmann bezüglich des Gesetzes abgesetzt. Mal sehen, wie seine Reaktionen darauf sind.
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- Telepolis – Heuchelei auf Kosten missbrauchter KinderÂ
- Netzpolitik – Bundesregierung beschließt Zensurgesetz
- Die Zeit – Keine Allmacht für das BKA
- Heise – Proteste gegen Regierungsentwurf für Kinderporno-Sperren
- Spreeblick – Von Laien regiert (Achtung: Sehr große Datenmengen, daher langsame Ladezeiten)
- Indiskretion Ehrensache - Ger Neuber, Ursula von der Leyen und die digitale Spaltung


Hugelgupf » Blog Archive » Linksammlung: KiPo-Netzsperren-Diskussion in Deutschland [UPDATE 2 24.4.09] meinte dazu:
[...] politik_denken – Wahlkampftaktische Heuchelei [...]
24. April 2009 um 22:41 Uhr
Doktor Bro meinte dazu:
Die Aufzeichnung aus dem Bundestag am 22.04.2009 im Format MP4 über Torrent runterladen http://thepiratebay.org/torrent/4924101/Befragung_Bundestag_20090422
31. Mai 2009 um 20:05 Uhr